Achtung! Dieser Artikel stellt keine rechtliche Beratung dar!
Welche Gründungsformen stehen zur Auswahl?
Für euren Cannabis Social Club (CSC) stehen euch zwei mögliche Gründungsformen zur Auswahl. Der eingetragene nicht wirtschafliche Verein oder die eingetragene Genossenschaft. Beide Formen haben zwar ähnliche Gründungsvorraussetzungen, aber auch entscheidende Unterschiede. Hier geben wir euch ein Überblick über beide Formen.
Eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein
Ein Verein hat per se keine wirtschaflichen Absichten. Da Anbauvereinigungen keine wirtschaftliche Absicht haben dürfen, bietet sich eine Eintragung als Verein an. Wie ihr einen Verein Schritt für Schritt gründet, findet ihr in einem anderen Beitrag. Clubstack ünterstützt euch übrigens bei der Gründung und insbesondere mit dem ganzen nervigen Bürokratiewahnsinn.
Was sind nun die Vorraussetzungen für einen Verein:
- mindestens 7 Gründungsmitglieder
- es muss eine Gründerversammlung abgehalten und eine Satzung verabschiedet werden
- Vereinsorgane müssen gewählt werden
- Satzung muss von allen unterschrieben und notariell beglaubigt werden
- Eintragung ins Vereinsregister
- Geschäftskonto eröffnen
- beim Finanzamt melden
Die Kosten für den gesamten Prozess sind je nach Bundesland oder Stadt anders, liegen aber im Schnitt zwischen ca. 70€ und 140€.
Eingetragene Genossenschaft
Genossenschaften können prinzipiell einen wirtschaflichen Zweck verfolgen, was ihr aber mit euren CSC natürlich nicht dürft. Dementsprechend unterscheidet sich der Gründungsprozess vom Verein.
- mindestens 3 Gründungmitglieder
- Gründerversammlung muss abgehalten werden
- Satzung muss als rechtliches Konzept formuliert werden
- Businessplan erstellen
- Businessplan mit Satzung beim Registergericht einreichen
- Genossenschaft muss Mitglied eines Prüfungsverbandes sein und von diesem geprüft werden
- Jahresabschluss muss jährlich veröffentlicht werden
- es müssen Mitgliedsgebühren gezahlt werden
- Genossenschaft ist gewerbesteuerpflichtig
Im Vergleich zum Verein entstehen bei der Genossenschaft laufende Kosten, die ihr zahlen müsst, zusätzlich zu den recht hohen Grundüngskosten (zwischen 850€ und 2500€). Auch der buchhalterische Aufwand ist deutlich höher.
Eigene Meinung: Wenig überraschend empfehlen wir euch für euren CSC die Form des Vereins. Einfach weil ihr hier vergleichbar sehr geringe Gründungskosten habt und euch mit weniger Bürokratie rumschlagen müsst. Natürlich fällt auch beim Verein einiges an Papierkram und Verwaltungsarbeit an, aber es ist dennoch viel weniger als bei der Genossenschaft. Wenn ihr masochistisch veranlagt seid, habt Spaß mit der Genossenschaft, wenn nicht, dann ist der Verein, besonders wenn ihr euch den gesamten Bürokratie und Verwaltungsteil mit unserer Software sparen könnt, die eindeutig angenehmere Wahl.
Mit Besten Grüßen Eure Management-Software für Cannabis Social Clubs
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Gründung